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Die Betriebshaftpflichtversicherung (übliche Abkürzung in Deutschland: BHV) deckt die Haftpflichtrisiken von Gewerbetreibenden und industriellen Unternehmen, Freiberuflern und Handwerkern ab. Teilweise besteht für diesen Personenkreis eine gesetzliche Pflicht zur Deckungsvorsorge.

Die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung ist eine Berufshaftpflichtversicherung für alle Personen und Firmen, bei denen ein Berufsversehen echte Vermögensschäden – in der Regel nicht Personen oder Sachschäden – zur Folge hat. Dies betrifft hauptsächlich Tätige aus dem Dienstleistungssektor, die aus beruflichen Gründen fremde Vermögensinteressen wahrnehmen und beratend, begutachtend, prüfend, verwaltend, vollstreckend, beurkundend und/oder aufsichtsführend für andere tätig werden. Zielgruppen sind beispielsweise Architekten, Rechtsanwälte, Steuerberater, Notare, Berufsbetreuer und Ärzte.

Die Berufshaftpflichtversicherung ist eine Haftpflichtversicherung für bestimmte Berufe, die durch mögliche Fehlberatung ein erhöhtes Risiko, Vermögensschäden anzurichten, aufweisen. Dazu gehören etwa Rechtsanwälte Berufshaftpflichtversicherung und Rechtsbeistände, Steuerberater, Architekten und Ingenieure , Treuhänder und Ärzte, sowie Dolmetscher/Übersetzer. Deshalb müsste in diesem Zusammenhang statt von einer Berufshaftpflicht- eigentlich von einer Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung die Rede sein.

Die erweiterte Produkthaftpflichtversicherung ist eine Zusatzdeckung innerhalb der Betriebshaftpflichtversicherung, welche mit besonderen Versicherungssummen und Selbstbeteiligung belegt ist. Mit der Produkthaftpflichtversicherung werden Lücken der Betriebshaftpflichtversicherung zur Abdeckung der Produkthaftpflichtrisikos geschlossen (z. B. Schäden an der gelieferten Sache selbst, vertragliche Ansprüche des Geschädigten an einer ordnungsgemäßen Vertragserfüllung, Schadensfälle, die sich im Ausland ereignet haben). Diese Erweiterung ist insbesondere für Hersteller bzw. Quasihersteller von Roh- oder Zwischenprodukten erforderlich. Versichert werden Schadensersatzansprüche Dritter auf reine Vermögensschäden (sog. Kostenschäden) aus.

D&O-Versicherung (Directors-and-Officers-Versicherung, auch Organ- oder Manager-Haftpflichtversicherung) ist eine Vermögensschadenshaftpflichtversicherung, die ein Unternehmen für seine Organe und leitenden Angestellten abschließt. Es handelt sich dabei um eine Versicherung zugunsten Dritter, die der Art nach zu den Berufshaftpflichtversicherung gezählt wird. Die D&O-Versicherung bietet jedoch nur Schutz für die Organe und Manager des Unternehmens, nicht aber für das Unternehmen selbst, das eine D&O-Versicherung für seine Organe und Manager abschließt. Versicherungsschutz in Bezug auf von dritter Seite gegen das Unternehmen wegen Pflichtverletzungen ihrer Mitarbeiter erhobene Ansprüche bietet eine (im amerikanischen Sprachraum so genannte) Errors&Omissions (E&O)- bzw. (britische Bezeichnung) Professional Indemnity (PI)-Deckung.

Eine Cyber-Versicherung ist eine fakultative Zusatzversicherung für Unternehmen, die Schäden im Zusammenhang mit Hacker-Angriffen oder sonstigen Akten von Cyberkriminalität absichert. Da dies noch eine sehr junge Versicherungssparte ist, gibt es bislang keine einheitliche Bezeichnung der Tarife. Vergleichbare Angebote für Cyber-Versicherungen finden sich unter u. a. den Bezeichnungen Cyberschutz, Cyber Protect, Data Protect, Datenschutz-Versicherung, Data-Risk, Cyber-Deckung oder Hacker-Versicherung. Ergänzende Angebote sind beispielsweise mit der Elektronik- beziehungsweise Datenträgerversicherung gegeben.

Was ist bei der Inhaltsversicherung mitversichert? Im Rahmen der Inhaltsversicherung ist Ihre gesamte technische und kaufmännische Betriebseinrichtung, wie z.B. Maschinen, Werkzeuge oder Büroausstattung sowie Waren und Vorräte versichert.

Eine Betriebsunterbrechungsversicherung ist die Sammelbezeichnung für diejenigen Versicherungsarten der Schadenversicherung, die Versicherungsschutz für Erlöseinbußen infolge einer Betriebsunterbrechung oder Beeinträchtigung in der betrieblichen Leistungserstellung und -verwertung gewähren.

Der Gewerberechtsschutz (auch Betriebsrechtsschutz, Firmenrechtsschutz oder Unternehmensrechtsschutz genannt) ist eine unverzichtbare Absicherung für Selbstständige. Denn sie deckt Kosten ab, die durch Rechtsstreitigkeiten entstehen. So werden beispielsweise Anwalts- und Prozesskosten erstattet.

Die Elektronikversicherung ist eine Untersparte der Technische Versicherung. Alle Arten von elektronischen Geräten können hierüber einzeln, in Gruppen oder pauschal versichert werden. Im deutschsprachigen Raum sind Jahresverträge mit automatischer Verlängerung üblich, für Veranstaltungen können auch kürzere Zeitspannen vereinbart werden.

Die Maschinenbruchversicherung versichert Ihre Maschinen und Anlagen über die Kaskoversicherung hinaus auch gegen unvorhergesehene Betriebsschäden, z. B. durch Bedienungs- oder Materialfehler. Sie ersetzt in der Regel die Reparatur, die Ersatzbeschaffung oder im Totalschaden den Zeitwert.

Eine gewerbliche Gebäudeversicherung schützt das Firmengebäude mit allen dazugehörigen Gebäudebestandteilen wie Heizungsanlage, Klimaanlage oder Wandverkleidung vor finanziellen Schäden, welche durch Feuer, Sturm und Hagel sowie Leistungswasser verursacht werden.

Kautionsversicherung (KTV abgekürzt) ist eine Versicherungsart, welche die Übernahme von Bürgschaften, Garantien oder sonstigen Gewährleistungen durch Versicherung zum Inhalt hat.

Die Haushalt-Glasversicherung schützt Sie bei Bruchschäden an der Gebäude- und Mobiliarverglasung Ihrer Wohnung in unbegrenzter Höhe. Grundsätzlich ist der Glasbruch bei allen Scheiben von Fenstern, Türen oder Möbeln Ihrer Wohnung, einschließlich Glaskeramik-Kochflächen, Aquarien und Terrarien versichert.

Mit der Transportversicherung wird der Versicherungsschutz für Transportgüter (Güterversicherung; § 130 Abs. 1 VVG) und Transportmittel (Kaskoversicherung, § 130 Abs. 2 VVG) hinsichtlich der Gefahren bei der Beförderung und Zwischenlagerung von Gütern angeboten.

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