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Vorsorgevollmacht & Patientenverfügung

Die Gesellschaft wird immer älter, da die Medizin ständig neue Behandlungsmethoden entwickelt, welche das Leben vieler Menschen verlängern helfen. Jedoch kann jeder durch Unfall oder eine schwere Krankheit schnell in die  Situation kommen, selbst keine Entscheidungen mehr treffen zu können. In diesem Fall wird das Gericht für Sie einen Betreuer bestellen, der für Sie entscheidet und über umfangreiche Befugnisse verfügt. Es ist ein Irrglaube, dass der Ehepartner oder ein anderer naher Verwandter dann automatisch alle wichtigen Entscheidungen treffen kann. Sie können diesem vorbeugen, indem Sie rechtzeitig Vorsorge treffen.

Hinweis: ich biete Ihnen hier ein Informationsgespräch an, es wird keine Beratung zur Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung gegeben.

Wie Sie Ihre persönlichen Unterlagen ausgestalten, ist von vielen Umständen abhängig. So sollten bei der Festlegung von Behandlungswünschen Ihre Wertvorstellungen und möglichen Vorerkrankungen Berücksichtigung finden und Ihre persönlichen Familienverhältnisse müssen bei der Wahl eines oder mehrerer Bevollmächtigter bedacht werden. Daher ist es wichtig, sich im Vorfeld umfassend beraten zu lassen, um Fehlentscheidungen zu vermeiden und für den Fall der Einwilligungsunfähigkeit eine wohl abgewogene und rechtswirksame Entscheidungsgrundlage geschaffen zu haben. Eine unzutreffend formulierte Patientenverfügung ist demgegenüber für die behandelnden Ärzte nur eingeschränkt oder aber überhaupt
nicht bindend. Alle möglichen medizinischen Situationen zu überblicken und den eigenen Willen festzuhalten, kann schwierig sein. Gern stehen wir Ihnen hierbei behilflich zur Seite. 

Seit September 2009 ist die Patientenverfügung im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) gesetzlich geregelt (§ 1901a BGB). Danach ist der von Ihnen in der Patientenverfügung niedergelegte Wille für die Ärzte verbindlich. Sollte Ihre Patientenverfügung hinsichtlich des später auftretenden Krankheitsbildes und den zwischenzeitlich entdeckten Behandlungsmethoden keine Regelung enthalten, so muss der Bevollmächtigte unter Beachtung Ihres mutmaßlichen Willens, wie er in der Patientenverfügung zum Ausdruck kommt,  entscheiden, ob die konkrete Behandlung von Ihnen gewünscht ist oder nicht. 

Unter einer Patientenverfügung versteht man die schriftliche Anweisung eines Volljährigen an die ihn behandelnden Ärzte hinsichtlich der Zustimmung zu Untersuchungen und sonstigen Heilbehandlungen im Fall der eigenen Einwilligungsunfähigkeit. Auch kann ausdrücklich in einer Patientenverfügung vorab festgelegt werden, dass keine lebensverlängernden Maßnahmen vorgenommen werden sollen. Dies umfasst u.a. Wiederbelebungsmaßnahmen, Schmerz- und Symptombehandlungen, künstliche Ernährung und Flüssigkeitszufuhr etc.

Mithilfe einer Vorsorgevollmacht bevollmächtigen Sie eine Person im Falle eines krankheits- oder unfallbedingten Verlusts der Geschäftsfähigkeit alle oder bestimmte Aufgaben für Sie vorzunehmen. Dies umfasst alle denkbaren Vermögens-, Renten-, Kranken-, Pflegeversicherungs-, Steuer- und sonstigen Rechtsangelegenheiten. Insbesondere kann der Bevollmächtigte mithilfe der Vorsorgevollmacht Ihren in der Patientenverfügung festgelegten Willen gegenüber den behandelnden Ärzten durchsetzen. Mit der Vorsorgevollmacht handelt der Bevollmächtigte als Ihr Vertreter. 

Sollten Sie schon vor Jahren Ihre Wünsche festgelegt habe, so sind diese grundsätzlich noch immer gültig, die gesetzliche Regelung der Patientenverfügung hat hieran nichts geändert. Jedoch sollten Sie die Unterlagen auf Ihre Bedeutung und Wirkung prüfen lassen, um späteren Problemen vorzugreifen. Aktuelle Entwicklungen können zu einer notwendigen Anpassung der Unterlagen führen. So sollte beispielsweise Ihre etwaige Bereitschaft zur Organspende mit den Regelungen Ihrer Patientenverfügung in Einklang gebracht werden, um Unsicherheiten und Streitigkeiten vorzubeugen. 

Gerne vereinbaren wir einen unverbindlichen Termin!

Ich biete Ihnen hier ein Informationsgespräch an, es wird keine Beratung zur Vorsorgevollmacht und Patienverfügung gegeben.

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